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BGH, 18.09.1967 - III ZR 76/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche aus Krediten - Abgabe von Scheinerklärungen - Erklärung der Aufrechnung mit restlichen Bauforderungen - Anspruch auf Schadensersatz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.11.1953 - IV ZR 95/53
Forderungspfändung gegen Treuhänder
Auszug aus BGH, 18.09.1967 - III ZR 76/65
Die Revision meint, der Umstand, daß dem Treuhänder die alleinige Verfügungsbefugnis über das Treuhandkonto zugestanden habe, und die Funktion des Treuhandkontos rechtfertigten es, auf den vorliegenden Fall die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 5. November 1953 - IV ZR 95/53 - (JZ 54, 438) angestellten Erwägungen anzuwenden, daß nämlich Treuhandgiroverträge auch dann im Sinne der von den Banken für Anderkontenverträge aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen seien, wenn den Treuhandgiroverträgen im Einzelfall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anderkonten nicht zugrunde lägen. - BGH, 11.02.1960 - VII ZR 206/58
Pflichten des Treuhänders
Auszug aus BGH, 18.09.1967 - III ZR 76/65
Neben der Sache liegt der von der Revision in diesen Zusammenhang erfolgte Hinweis auf BGHZ 32, 67.
- BGH, 05.02.1973 - II ZR 116/71
Anforderungen an die Überwachung eines Abrechnungskontos - Voraussetzungen für …
Eine Bank kann sich zwar vertraglich zur Übernahme einer Kontrollfunktion verpflichten (BGH, Urt. v. 18.9.67 - III ZR 76/65 -, WM 1967, 1144).